Allgemeine Geschäftsbedingungen Gamma Reifen & Felgen Großhandels AG
Stand Januar 2011
- Der Verkauf und die Lieferung erfolgt nur zu diesen Bedingungen.
- Versendungen erfolgen auf üblichem Wege und auf Risiko des Bestellers. Vereinbarungen, die von den Verkaufsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform.
- Unsere Rechnungen aus Warenlieferungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, sofort netto fällig. Abbuchungskosten sind vom Käufer zu tragen.
- Bis zur restlosen Bezahlung aller Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung mit uns behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor.
- Von einer Pfändung oder jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich Mitteilung zu machen und unser Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen.
- Ein Weiterverkauf der von uns gelieferten, aber noch nicht bezahlten Waren ist dem Kunden gestattet, wenn der Verkauf zum normalen Geschäftsbetrieb des Kunden gehört. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren werden bereits jetzt im Voraus bis zur Höhe unserer Forderungen an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist zur Einziehung unserer Forderungen aus der Weiterveräußerung, unbeschadet unserer eigenen Einziehungsbefugnis so lange keinen Gebrauch machen, als der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen hat uns der Kunde die abgetretenen Forderungen mitzuteilen und alle zu deren Bestimmungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben, sowie dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.
- Die Aufrechnung des Kunden uns gegenüber ist unzulässig, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt. Gleiches gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.
- Sachmängelansprüche verjähren 12 Monate ab Lieferung und es gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten. Bei berechtigter fristgemäßer Mangelrüge liefern wir nach unserer Wahl nach oder liefern Ersatz. Schadensersatz wird auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Erfüllungsort ist der Sitz unserer Firma.
- Für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Gerichtsstand 26122 Oldenburg.
- Der Kunde erteilt die Einwilligung dafür, dass die gespeicherten Kundendaten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften an Lieferanten und Dienstleistungspartner weitergegeben werden, die zur Vertragsabwicklung die Übermittlung dieser Daten benötigen. Hierzu gehören auch Kreditversicherungen, Auskunfteien und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut.
- Für den Fall der Unwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser Bedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch unberührt.